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"Was wäre, wenn Jesus heute in Deutschland Asyl beantragt hätte?!"
In einer kurzen gespielten Szene wird eine fiktive Situation beim Bundesamt für Migration und Integration beschrieben, in der Jesus zum Asylantrag angehört wird. Das Stück kann gerne in Kirchgemeinden und zu entsprechenden Anlässen nachgespielt werden. Für Rückfragen stehen die Kolleginnen unserer Flüchtlingsberatungsstelle zur Verfügung.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
1. Anhörung zum Asylverfahren des Jesus von Nazareth
Eine Beamtin in einem Raum, sitzt hinter einem Schreibtisch, hat ein Diktiergerät in der Hand, schaut auf die Uhr, wartet. Es ist noch eine halbe Stunde bis Mittag. Sie wirkt etwas unwirsch.
Jesus tritt ins Zimmer, begrüßt die Beamtin, will ihr die Hand geben.
Beamtin grüßt zurück, die ausgestreckte Hand ignoriert sie. Sie weist Jesus den Stuhl vor ihrem Schreibtisch zu.
Beamtin diktiert ins Gerät:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Mündliche Anhörung gemäß § 25 AsylVfG; Az: 241200-07
Datum der Anhörung: 05.12.2007, Beginn: 11.35 Uhr
Es erscheint der Antragsteller, ausgewiesen durch Aufenthaltsgestattung des Bundesamtes - Außenstelle Eisenhüttenstadt - und erklärt, dass er sich gesundheitlich in der Lage fühle, heute zu seinem Asylbegehren angehört zu werden.
Der Antragsteller wird auf die aus § 15 AsylVfG folgenden Mitwirkungspflichten im Asylverfahren hingewiesen. Er hat Tatsachen und Umstände zur Begründung seines Asylbegehrens anzugeben bzw. die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Er hat die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen, auf die er sich beruft, vorzulegen.
Mit der eventuellen Erhebung von Daten zur Erfüllung grenzpolizeilicher Aufgaben und deren Weiterleitung an die zuständigen Stellen erklärt sich der Antragsteller einverstanden.
Beamtin schaut auf und fragt:
B: Sagen Sie mir bitte Ihren vollständigen Namen.
J: Jesus von Nazareth
B: Geburtsdatum und -ort.
J: In Bethlehem
B: Und das genaue Geburtsdatum?
J: Das weiß ich nicht. B: Namen der Eltern?
J: Maria und Josef, wobei ich hier bemerken möchte, dass Josef nicht mein Vater ist.
B: Wer ist denn dann Ihr Vater? Bitte drücken Sie sich hier deutlich aus. Es ist wichtig, dass alle Daten genau erhoben werden.
J: Mein Vater ist Gott.
Die Beamtin runzelt die Stirn, guckt ungläubig und wiederholt etwas sarkastisch:
B: Aha, Gott. – Haben Sie weitere Familienangehörige, Geschwister?
J: Ich habe viele Brüder und Schwestern.
B: Nennen Sie mir Ihre letzten Wohnorte, die genauen Adressen.
J: Ich habe an vielen Orten gelebt, in Nazareth, See Genezareth, Kapernaum, Jericho, zuletzt in Jerusalem.
B: Ich habe Sie um die konkreten Adressen gebeten, Straße, Hausnummer, Postleitzahl...
J: Ich war sehr viel unterwegs. Habe an den unterschiedlichsten Orten gelebt. Eine Auflistung der gesamten Adressen kann ich Ihnen nicht geben.
B: Welche Sprache sprechen Sie?
J: Ich spreche aramäisch.
B: Wann genau haben Sie Ihr Land verlassen?
J: Ich kann mich nicht erinnern, ich war auf der Flucht, bin erst nur ein Dorf weiter und dann immer weiter geflohen.
B: Schildern Sie mir jetzt Ihren konkreten Reiseweg nach Deutschland. Wenn vorhanden, legen Sie mir Beweise für Ihren Fluchtweg vor.
J: Ich bin per Schiff und auf dem Landweg gekommen. Ich war sehr lange unterwegs. An die genaue Reiseroute kann ich mich nicht erinnern.
B: Bitte legen Sie mir die Fahrkarten vor, die Sie dafür benutzt haben.
J: Die habe ich nicht mehr, ich wußte nicht, dass ich sie noch brauchen würde.
B: Wenn Sie auf dem Landweg nach Deutschland eingereist sind, sind Sie sicher durch einen sicheren Drittstaat gereist. Damit ist Ihr Asylantrag hier in Deutschland abzulehnen. Bitte nennen Sie mir das Land, durch das Sie nach Deutschland eingereist sind.
J: Ich kann mich nicht erinnern. Ich habe gehofft, hier in Deutschland Schutz zu finden.
B: Von Eisenhüttenstadt aus sind sämtliche Grenzen im Umkreis einer Stunde polnische Grenzen. Kann es sein, dass Sie über Polen eingereist sind?
J: Ich weiß es nicht.
B: Für Ihre Reise haben Sie einen Reisepass benötigt. Bitte legen Sie mir dieses Dokument vor.
J: Ich habe kein solches Papier. Ich habe nie ein Dokument besessen. In meinem Land wird man nicht so registriert. Wenn man ein Dokument benötigt, dann holt man sich eines. Ich hatte aber keines.
B: Hat Ihnen bei Ihrer Flucht jemand geholfen?
J: Viele Menschen haben mir mit kleinen Dingen geholfen.
Beamtin guckt genervt, macht widerwillig mit der Befragung weiter:
B: Na dann schildern Sie mir jetzt, warum Sie Ihr Land verlassen haben. Legen Sie mir, wenn vorhanden, Unterlagen vor.
J: Ich war in meiner Heimat nicht mehr sicher. Ich wurde von den Regierenden verfolgt. Ich war bedroht durch Gefängnis, Folter und Tod.
B: Aha. Warum denken Sie, habe man Sie verfolgt? Und wer soll Sie verfolgt haben?
J: Ich wurde wegen meiner Religion und meinem Handeln verfolgt. Ich war eine Bedrohung für die Mächtigen in meinem Land. Viele Menschen sind mir gefolgt und meinen Ideen von Glauben, Nächstenliebe und Gerechtigkeit. Ich hatte viele Anhänger. Aber mein Glauben und Handeln hat den Regierenden Angst gemacht. Sie fürchteten um ihren Einfluss. Hohe Priester hatten Angst um ihre Geschäfte, weil ich wollte, dass die Tempel wieder Orte des Glaubens werden, nicht mehr des Geschäfts.
B: Welchen Beruf haben Sie ausgeübt, wovon haben Sie gelebt?
J: Ich habe eigentlich den Beruf des Zimmermanns gelernt, ich konnte den jedoch nicht ausüben. Ich bin ein Wanderprediger. Ich benötige nicht viel zum leben, die Menschen haben mich unterstützt.
B: Heißt das, Sie hatten keine wirtschaftliche Grundlage in Ihrem Heimatland? Sie sind also ein Wirtschaftsflüchtling.
J: Nein, ich hatte immer genug zum leben. Ich musste fliehen. Soldaten suchten mich. Sie wollten mich verhaften.
B: Wurden Sie politisch verfolgt? Haben Sie Urkunden oder Papiere, die Ihre Bedrohung beweisen?
J: Nein, ich habe keinerlei Dokumente erhalten. Ich wurde verfolgt. Es waren vor allem religiöse Gründe, die zu meiner Verfolgung führten, aber auch politische.
B: Welcher Religion gehören Sie denn an, dass Sie wegen Ihrer Religion verfolgt worden sein sollen? Wie haben Sie Ihre Religion ausgeübt?
J: Ich bin Jude. Ich handle im Auftrag Gottes. Ich soll die Liebe zu den Menschen bringen.
Beamtin gerät etwas aus der Fassung. Sie spricht empört:
B: Geht es vielleicht auch eine Nummer kleiner? Ich muss mir hier jeden Tag wirklich viel anhören, aber Ihre Geschichte ist wirklich der Gipfel.
Sie merkt, dass Sie so nicht reagieren darf. Löscht den letzten Teil des Tonbandes. Macht erneut weiter, wieder um Fassung bemüht:
B: Haben Sie noch mehr vorzutragen oder war das alles, was Sie an Gründen vorzutragen haben?
J: Ich bitte Sie, mir in Ihrem Land Asyl zu gewähren. Ich benötige Schutz. Bitte helfen Sie mir.
Beamtin spricht ins Diktiergerät:
Die Anhörung wird um 12.00 Uhr beendet. Der Angehörte erklärt, dass er genügend Zeit hatte, seine Fluchtgeschichte zu schildern. Er hatte die Möglichkeit, alle wichtigen Sachverhalte vorzutragen. Verständigungsschwierigkeiten gab es nicht. Er wird das gesondert anzufertigende Anhörungsprotokoll unterschreiben.
Beamtin zu Jesus:
Sie können jetzt gehen. Sie werden in ein paar Tagen über das Ergebnis Ihres Antrages informiert.
Jesus will sich von der Beamtin verabschieden, streckt ihr wieder die Hand hin. Die ausgestreckte Hand wird ignoriert.
Jesus zur Beamtin:
Auf Wiedersehen. Ich wünsche Ihnen noch eine gesegnete Weihnacht.
2. Bescheid über die Anerkennung als Asylberechtigter:
Der Antrag des Asylbegehrenden Jesus von Nazareth wird nach § 30 (2) und § 30 (3) 1. AsylVfG als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Ein Verbot der Abschiebung nach § 60 (1) AufenthG liegt offensichtlich nicht vor.
Abschiebungshindernisse nach § 60 (2), (3), (5) oder (7) AufenthG liegen nicht vor.
Der Antragsteller ist verpflichtet, innerhalb einer Woche Deutschland zu verlassen. Erfolgt keine freiwillige Ausreise, so erfolgt unangekündigt die Abschiebung nach Israel bzw. in ein anderes Land, welches sich zur Aufnahme des Antragstellers bereit erklärt.
Begründung:
Der Antrag war als offensichtlich unbegründet abzulehnen, weil der Antragsteller offensichtlich weder einer staatlichen Verfolgung in seinem Heimatland, noch einer Verfolgung nichtstaatlicher Akteure aufgrund seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seines Geschlechts oder seiner politischen Überzeugung ausgesetzt war oder ist. Eine Gefahr für Leib und Leben konnte nicht nachgewiesen werden. Der Vortrag in der Anhörung war unglaubhaft und ließ den Schluss zu, der Antragsteller habe sich nur nach Deutschland begeben, um wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen und die in Deutschland existierenden Sozialsysteme zu nutzen.
Es ist offensichtlich unglaubhaft, dass er allein aufgrund seiner Forderung nach Nächstenliebe von überhaupt irgendjemandem verfolgt werden könnte. Der Antragsteller konnte nicht glaubhaft machen, von wem die Verfolgung ausgegangen sein soll. Eine Mitgliedschaft in einer im Heimatland verfolgten politischen oder religiösen Vereinigung konnte nicht nachgewiesen werden.
Außerdem hat sich der Antragsteller ganz offensichtlich über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland begeben, in welchem er schon hätte Asyl beantragen können und somit hinreichend Schutz erhalten hätte. Auch deshalb war der Antrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Woche schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in deutscher Sprache beim Verwaltungsgericht Klage eingelegt werden. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Ausreise hat trotzdem zu erfolgen.
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