Therapeutische Fachambulanz der Justiz im Land Brandenburg
Zu uns können Männer und Frauen in die therapeutische Behandlung kommen, die…
- akut rückfallgefährdet sind und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
verübt haben, mit entsprechender Weisung zur Führungsaufsicht
- Gewaltstraftaten verübt haben, ebenfalls mit entsprechender Weisung s.o.
- im Einzelfall und bei freien Kapazitäten: Sexual- oder Gewaltstraftaten verübt
haben und unter Bewährung stehen
Ziele der therapeutischen Behandlung sind…
- eine delikt- und störungsspezifische Nachsorge zur Verminderung des
Rückfallrisikos
- Erarbeitung von persönlichen Zielen zur Resozialisierung, Stabilisierung und
Verbesserung der individuellen Lebenssituation
- und damit präventiver Opferschutz
dafür stehen Einzel- und Gruppenangebote in Form von Sozial- und Psychotherapie zur Verfügung
Kontaktaufnahme:
Grundsätzlich können Sie uns zu den angegebenen Sprechzeiten telefonisch erreichen.
Der Erstkontakt mit dem Betroffenen durch die Fachambulanz erfolgt nach Meldung auf der Grundlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses oder auf freiwilliger Basis durch Vermittlung eines entsprechenden Fachdienstes. Die Behandlung erfolgt nach der Durchführung eines Erstgesprächs und dreier probatorischer Sitzungen.
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Dieses Projekt wird durch das Ministerium der Justiz aus Mitteln des Landes Brandenburg gefördert.
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