Härtefallkommission des Landes Brandenburg |
| Die Härtefallkommission (HFK) ist ein behördenunabhängiges Gremium, welches im Einzelfall prüft, ob es dringende persönliche und humanitäre Gründe für den Aufenthalt gibt, die eine bevorstehende Abschiebung zu einer besonderen Härte machen würden. Die Einzelfälle müssen über ein Mitglied der HFK eingebracht werden. Da unsere Kollegin Frau Helen Sundermeyer Mitglied in der HFK ist, besteht über unsere Beratungsstelle die Möglichkeit, ein Härtefallersuchen einzubringen. |
| Für ein solches Härtefallersuchen sind wir dringend auf die Zuarbeit der Betroffenen und Beratungsstellen vor Ort angewiesen. Wir benötigen die Angaben sowohl zum ausländerrechtlichen Werdegang als auch zur persönlichen Situation, um die Härte begründen und eventuellen Ausschlussgründen entgegen treten zu können. |
| Positiv bewertet werden könnten im Härtefallverfahren z.B. gute Integration, deutsche Sprachkenntnisse, (teilweise) Absicherung des Lebensunterhaltes oder bisherige intensive Arbeitsbemühungen, ehrenamtliches Engagement, familiäre Anbindungen in Deutschland, hier aufgewachsene und sozialisierte Kinder, gute schulische Leistungen und Freizeitaktivitäten in Verbänden. All dies muss möglichst belegt werden, z.B. durch Stellungnahmen von Beratungsstellen, Vereinen, Ausländerbeauftragten, örtlichen Politikern, Kirchgemeinden, Kollegen oder Freunden. |
| Ob evtl. Ausschlussgründe dem Antragsbegehren entgegen stehen könnten, lesen Sie bitte in der Härtefallkommissionsverordnung (unten stehender Link) nach oder besprechen Sie mit uns. |
| Ihr Anliegen wird von uns streng vertraulich behandelt. |
| Im Rahmen der Vorbereitung füllen wir unter anderem folgende Formulare aus. Hilfreich ist es, wenn Sie den Erfassungsbogen schon für uns vorbereiten. |
| - Erfassungsbogen Download |
| - Einwilligungserklärung |
| Weitere Informationen zur Härtfallkommissionsverordnung in Brandenburg sowie den Mitgliedern der HFK finden Sie unter: |
| - Härtefallkommissionsverordnung |
| - Mitglieder der HFK |