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Härtefallkommission des Landes Brandenburg 

 

Die Härtefallkommission (HFK) ist ein behördenunabhängiges Gremium, welches im Einzelfall prüft, ob es dringende persönliche und humanitäre Gründe für den Aufenthalt gibt, die eine bevorstehende Abschiebung zu einer besonderen Härte machen würden.
Die Einzelfälle müssen über ein Mitglied der HFK eingebracht werden.

Aufgrund personeller Wechsel in der Beratungsstelle ist es derzeit nicht möglich, über uns neue Härtefallersuchen einzubringen. Bitte wenden Sie sich daher bitte bis voraussichtlich Januar 2012 an die anderen Härtefallkommissionsmitglieder aus der folgenden Übersicht.:

Mitglieder der Härtefallkommission

Für ein solches Härtefallersuchen sind die Mitglieder dringend auf die Zuarbeit der Betroffenen und Beratungsstellen vor Ort angewiesen. Sie benötigen die Angaben sowohl  zum ausländerrechtlichen Werdegang als auch zur persönlichen Situation, um die Härte begründen und eventuellen Ausschlussgründen entgegen treten zu können. Hilfreich kann es sein, den nachstehenden Fragebogen zur Vorbereitung durchzugehen.

Erfassungsbogen für Härtefälle - Download

Positiv bewertet werden könnten im Härtefallverfahren z.B. gute Integration, deutsche Sprachkenntnisse, (teilweise) Absicherung des Lebensunterhaltes oder bisherige intensive Arbeitsbemühungen, ehrenamtliches Engagement, familiäre Anbindungen in Deutschland, hier aufgewachsene und sozialisierte Kinder, gute schulische Leistungen und Freizeitaktivitäten in Verbänden. All dies muss möglichst  belegt werden, z.B. durch Stellungnahmen von Beratungsstellen, Vereinen, Ausländerbeauftragten, örtlichen Politikern, Kirchgemeinden, Kollegen oder Freunden. 

Ob evtl. Ausschlussgründe dem Antragsbegehren entgegen stehen könnten, lesen Sie bitte in der Härtefallkommissionsverordnung (unten stehender Link) nach oder besprechen Sie mit dem Mitglied.

 Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt.

Für das Einbringen des Ersuchens an die Härtefalkommission ist es notwendig, dass Sie Ihr Einverständnis schriftlich auf dem untenstehenden Formular erklären.

Einwilligungserklärung Betroffener - Download

Einwilligungserklärung Angehörige - Download

Weitere Informationen zur Härtfallkommissionsverordnung in Brandenburg  finden Sie unter:   

Härtefallkommissionsverordnung

 

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  Flüchtlingsberatungsstelle
für Potsdam,
Potsdam-Mittelmark,
die Stadt Brandenburg
und Teltow-Fläming 
   
 

Rudolf-Breitscheid-Straße 64 (Hinterhaus)
14482 Potsdam

   
  Tel.: 0331 - 2 00 83 81
Tel.: 0331 - 20 07 79 42
Tel.: 0331 - 2 00 83 80
Tel.: 0331 - 20 07 79 41
   
  Fax: 0331 - 200 83 82 
   
  fluechtlings-beratung@dwpotsdam.de

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