Politische Lobby- und Netzwerkarbeit |
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Zu unserem Selbstverständnis der Arbeit gehört es, dass wir die einzelfallbezogene Beratungsarbeit stets auch mit einem politischen Engagement verbinden. Ein Zusammenspiel zwischen Einzelfallarbeit, Gremienarbeit, gestaltender konzeptioneller Arbeit und politischer Lobbyarbeit ist, unserer Meinung nach, insbesondere in der Flüchtlingsarbeit unabdingbar. Bei verantwortlichen Entscheidungsträger der Legislative und Administrative und durch Mitarbeit in geeigneten Gremien versuchen wir auf eine Verbesserungen in der Aufnahme-, Anerkennungs- und Versorgungspolitik hinzuwirken. In der Bevölkerung und bei relevanten Institutionen werben wir Verständnis für die Lage der MigrantInnen, insbesondere der Flüchtlinge. Asylbewerberleistungsgesetz: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist ein Sondergesetz für Flüchtlinge, welches Ihnen über Jahre ein Leben unter dem Existenzminimum zumutet, die gesundheitliche Versorgung einschränkt und in unterschiedlichster Form diskriminierende Folgen hat. Wir machen uns für die Abschaffung des AsylbLG stark und unterstützen entsprechende Initiativen.
Ein kleiner Teilerfolg konnte in unserem Wirkungsgebiet bereits schon vor Jahren erzielt werden. Hier führte das Engagement verschiedener Gruppen, mit denen wir zusammen gegen das Sachleistungsprinzip aktiv waren, dazu, dass in Potsdam, Potsdam - Mittelmark, Teltow - Fläming und der Stadt Brandenburg keine Sachleistungen mehr ausgegeben werden. Das Bundesgesetz sieht diese jedoch immer noch vor. Im Jahr 2011 unterstützen wir Klagen von Flüchtlingen, die gekürzte Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
Ab Juli 2010 traten in Berlin und Brandenburg zwei Erlasse in Kraft, die Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen Dauerverlassenserlaubnisse für das jeweils andere Bundesland ermöglichen. Diese müssen jedoch beantragt werden und es gelten strenge Ausschlussgründe. Wir fordern weiterhin die Abschaffung der gesamten diskriminierenden Gesetzgebung, die die Bewegungsfreiheit einschränkt. Bleiberechtsregelungen: Stark gemacht haben wir uns für die Einführung einer bundesweiten Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Menschen. Beide von den Innenministerkonferenzen 1999 und 2006 verabschiedeten Regelungen wirken humanitären Härten nicht ausreichend entgegen und schließen einen großen Kreis von Betroffenen aus. Die Erfahrungen aus der praktischen Beratungsarbeit geben wir deshalb in Form von Öffentlichkeitsarbeit oder Stellungnahmen ans Innenministerium oder an Verantwortliche in den Gebietskörperschaften weiter. Verbesserung der Situation für Kinder und Jugendliche Flüchtlinge: Kinder und Jugendliche sind in besonderer Weise von der Fluchtsituation und der restriktive Asylpolitik betroffen. Durch verschieden Projekte und Initiativen versuchen wir dem entgegenzuwirken. Neben der Einzelfallberatung, Angebote an Eltern und Kinder und unterschiedlichen Veranstaltungsangeboten machen wir den Bedarf an notwendigen Veränderungen beim Zugang zu Bildung und Spracherwerb im Flüchtlingsbereich deutlich. Durch Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeit in geeigneten Netzwerken oder Arbeitsforen wirken wir auf eine nachhaltige Verbesserung der strukturellen Zugangsbedingungen im Schul-, Ausbildungs- und Qualifizierungsbereich hin und wollen auf eine Sensibilisierung der entscheidungsrelevanten Institutionen und Verwaltungen hinwirken. Öffentliche Aktionen: Seit vielen Jahren macht der Beratungsfachdienst für MigrantInnen durch unterschiedliche öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen auf die Lebenssituation von Flüchtlingen aufmerksam. Wie z.B.:
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