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• eine Form der Eingliederungshilfe nach §53ff SGB XII
• unterstützt Menschen mit dem Willen abstinent in ihrer häuslichen Umgebung leben
zu wollen,
• insbesondere die Auseinandersetzung mit dem individuellen Krankheitsbild, die
Entwicklung von alternativen Verhaltensstrategien im Umgang mit dem Suchtstoff,
• die Ausbildung und Festigung von lebenspraktischen Fähigkeiten,
• Unterstützung im Umgang mit sozialrechtlichen Angelegenheiten,
• sowie die Suche und Aufnahme einer Beschäftigung stehen im Fokus der Betreuung
Das Ziel der Betreuung ist die selbständige, abstinente Lebensweise sowie der Ausbau sozialer Kontakte für ein Leben in der Gemeinschaft.
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