Wohnhilfe für Obdachlose und Haftentlassene
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Wir helfen
Allen, die gemäß dem Sozialgesetzbuch SGB XII §67 leistungsberechtigt sind, z.B. Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, Menschen, die nach einem Haftaufenthalt Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft haben, Menschen, die verschuldet sind und Menschen mit Suchtproblematik.
Ambulante Wohnhilfe
- ist ein individuelles, auf die jeweilige Person zugeschnittenes, Hilfeangebot
- ist freiwillig, aber nach Erarbeitung eines Hilfeplans dann auch verbindlich
- ist für den Hilfesuchenden kostenfrei
Wir unterstützen Sie
Umfassende sozialpädagogische Begleitung und Beratung in unterschiedlichsten Lebensbereichen:
• Erwerb und Erhalt eigenen Wohnraumes
• Schuldenregulierung
• Unterstützung bei Behördengängen
• Hilfe bei Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes
• Beantragung von finanziellen Hilfen
• Psychosoziale Beratung
• Gewöhnung an eine systematische Tagesgestaltung
• Hilfe bei der Alltagsstrukturierung
• Gestaltung eines Lebens ohne Straftaten
• Gesundheitliche Beratung und Unterstützung
• Aufbau sozialer und familiärer Kontakte
Anspruch auf Hilfe
Leistungsberechtigt sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten bestehen und die aus eigener Kraft nicht fähig sind, diese Schwierigkeiten zu überwinden. (Auszug aus dem Sozialgesetzbuch SGB XII, § 67).
Umfang der Leistungen
Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um diese (oben genannten) Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
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