- Erarbeitung von Hilfemöglichkeiten
- Vorklärung sozialrechtlicher Ansprüche
- Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen
- Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen
- Vermittlung anderer spezialisierter Hilfsangebote
Zielgruppen:
- Alleinerziehende
- Leistungsempfänger nach SGB II und XII
- Arbeitslose
- psychisch Belastete
- sozial verunsicherte Menschen
Anlaufstelle
für Menschen jeden Alters, um in schwierigen Situationen Orientierung und Unterstützung zu finden.
Für Beratung und Vermittlung spezieller Hilfsmöglichkeiten.
Finanzielle Unterstützung für Familienurlaub
Wenn Sie mit Ihren Kindern einen Familienurlaub verbringen wollen und wenig Geld zur Verfügung haben, dann können Sie beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus einen Reisekostenzuschuss beantragen.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen stellt hierfür Mittel zur Verfügung.
Es werden Familienurlaube in Deutschland, in Ausnahmefällen auch in Polen und Tschechien, gefördert. Die Familien können mindestens 5 und höchstens 14 Tage verreisen, wobei An- und Abreise als ein Tag zählen. Die Beantragung der Zuschüsse muss grundsätzlich vor Reiseantritt mit einer Buchungsbestätigung des Urlaubsplatzes erfolgen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern in den Urlaub fahren wollen, erhalten einen Zuschuss.
Beantragen können Sie diese finanzielle Unterstützung beim:
LASV
Dezernat 64
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
Tel. 0355-2893-0.